Nächtliches Fahrverbot für Mähroboter

Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Kleintieren

Mähroboter auf einer Wiese
Artenschutz im heimischen Garten: Mähroboter dürfen hier nachts nicht mehr fahren. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

Zum Schutz von Igeln und anderen dämmerungs- und nachtaktiven kleinen Wirbeltieren hat die Stadt Freiburg eine Allgemeinverfügung erlassen, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern untersagt. Das Nachtfahrverbot gilt im gesamten Stadtgebiet: Eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang ist für den Mähroboter Feierabend. Weitergemäht werden darf am Morgen des Folgetags eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang. Die Regelung tritt am 28. Juli 2026 in Kraft.

Ausnahmen

Eine Ausnahme gilt für Rasenflächen auf begrünten Dächern. Auf Antrag kann die Stadt außerdem eine Befreiung erteilen, wenn der Betrieb eines Mähroboters im öffentlichen Interesse liegt.

Regelungen

Die Allgemeinverfügung ist online unter www.freiburg.de/bekanntmachungen einsehbar und kann hier heruntergeladen werden:

Verstöße gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG stellen Ordnungswidrigkeiten dar, welche mit einem Bußgeld von fünf bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden können (§ 69 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 7 BNatSchG).

Hintergrund

In Deutschland gibt es immer weniger Igel. In den letzten 30 Jahren hat sich ihr Bestand fast halbiert. Intensive Landwirtschaft und Insektensterben machen ihm das Leben auf dem Land zunehmend schwer. Ein Großteil der verbliebenen Igel-Populationen hat sich deshalb in die Städte und Dörfer verlagert. Anders als Ackerland bieten Gärten Igeln oft gute Bedingungen. Ein nächtliches Fahrverbot für Mähroboter ist daher eine einfache Möglichkeit, die bedrohten Tiere im urbanen Bereich zu schützen.

Veröffentlicht am 27. Juli 2026