Umstellung auf ein neues Parkprogramm am 20. April 2026: Was ist neu?

  • Online-Zahlung: Direkt bei Antragstellung mit Kreditkarte oder PayPal. Bei PayPal kann auch über einen Gastzugang gezahlt werden, falls kein Konto vorhanden ist. 
  • Selbstausdruck: Bewohnerparkausweise werden von den Antragsteller*innen selbst in schwarz-weiß ausgedruckt. Die Art des Ausweises (grün oder blau) ist durch den Hinweis auf dem Ausdruck erkennbar. 
    • Hinweis: In wenigen Fällen erhalten Sie den Ausweis von uns als gesiegeltes Exemplar. Weitere Informationen finden Sie weiter unten in den FAQs. 
  • Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen: In diesem Fall benötigen wir eine Bestätigung des Halters bzw. der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft überlassen wird. Das entsprechende Formular zur Nutzungsüberlassungserklärung können Sie hier (15,8 KB) herunterladen. 

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Standardfälle (aufgrund des neuen Programms können diese vollständig online erledigt werden):
  • Antragsdaten eingeben
  • Direkt per ePayment bezahlen
  • Bewohnerparkausweis sofort zu Hause ausdrucken
  • Ein Standardfall liegt vor, wenn Sie selbst Halter*in eines auf Sie in Freiburg zugelassenen Fahrzeugs sind.
Abweichende Fälle (z. B. abweichender Fahrzeughalter, Carsharingfahrzeug, Firmenfahrzeuge):
  • Es ist weiterhin eine Prüfung durch unsere Sachbearbeiter*innen erforderlich.
  • Die Zahlungsaufforderung wird Ihnen nach der Prüfung per E-Mail zugesandt, dies kann wenige Tage dauern.
  • Danach erhalten Sie den Parkausweis entweder per Link zum Selbstausdruck oder – in wenigen Ausnahmefällen – per Post als gesiegeltes Exemplar.

Wie muss ich meinen Namen und meine Adresse im neuen Online-Antrag eingeben?

Tragen Sie Ihren Namen, Vornamen und Ihre Adresse genau so ein, wie sie in Ihrem Personalausweis oder Reisepass stehen.

Achten Sie insbesondere auf:
  • Doppelnamen mit Bindestrich, z. B. Schmitt-Müller, Lisa-Marie
  • Nachnamen mit Namenszusatz (z. B. Alexander von Schmidt, Erika van Haag, Emilia de Paula): Namenszusätze werden – sofern sie im Ausweis so geschrieben sind – kleingeschrieben. Bitte tragen Sie den Nachnamen daher genau wie im Ausweis ein, z. B. „von Mustermann“ (nicht „Von Mustermann“).
  • Alle Vornamen in der richtigen Schreibweise und Reihenfolge
  • Sonderzeichen oder Akzente, z. B. RenéeAdresse über das Drop-down-Menü auswählen, um die korrekte Schreibweise sicherzustellen

Ich möchte meinen Bewohnerparkausweis nach dem 20.04.2026 verlängern – wie funktioniert das?

  • Alle Verlängerungen von Bewohnerparkausweisen werden ab diesem Datum als Neuantrag behandelt.
  • Klicken Sie dafür auf den Neuantrag-Link und registrieren Sie sich, um Zugangsdaten zu erhalten.
  • Geben Sie die Nummer Ihres aktuell gültigen Bewohnerparkausweises an, damit der neue Ausweis korrekt verknüpft wird. Dabei ist wichtig, die Parkausweisnummer exakt wie auf dem Parkausweis einzugeben!
  • Der neue Ausweis wird ab dem tatsächlichen Ausstellungsdatum nach erfolgter Bezahlung gültig. Stellen Sie den Neuantrag nicht zu früh vor Ablauf Ihres aktuellen Ausweises, da sonst die effektive Laufzeit verkürzt wird.

Ich möchte etwas an meinem Bewohnerparkausweis ändern – wie funktioniert das?

Für den Online-Änderungsantrag benötigen Sie Zugangsdaten zu Ihrem aktuell gültigen Bewohnerparkausweis. Die Zugangsdaten haben Sie bereits bei der Erstbeantragung über das neue Programm per E-Mail erhalten.

Das bisherige Antragsprogramm wird ab dem 20.04.2026 durch ein neues Programm abgelöst. Wenn Sie bisher noch keinen Antrag über das neue Programm gestellt haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Starten Sie den Online-Änderungsantrag.
  2. Klicken Sie auf der Antragsseite „Autorisierung“ auf „Zugangsdaten anfordern“.
  3. Wählen Sie im nächsten Schritt die Ausweis-Art „Bewohnerparkausweis“ aus.
  4. Geben Sie an, ob es sich bei Ihrem Ausweis um einen gültigen Ausweis aus dem Altsystem handelt: 
    1. Wählen Sie „Ja, Ausweis Altsystem“, wenn Ihr Bewohnerparkausweis vor dem 20.04.2026 ausgestellt wurde. 
  5. Geben Sie die erforderlichen Angaben ein, damit Ihr aktueller Ausweis gefunden und die passenden Zugangsdaten verschickt werden können. Bitte hinterlegen Sie dabei Ihre bisherige Parkausweisnummer inklusive Leerzeichen.
  6. Sie erhalten die Zugangsdaten innerhalb weniger Minuten an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse. 
  7. Starten Sie erneut den Änderungsantrag. Mit den erhaltenen Zugangsdaten können Sie sich nun einloggen und den Antrag online stellen.

Ich habe meinen Bewohnerparkausweis verloren – wie beantrage ich einen Ersatz?

Bei Verlust Ihres Bewohnerparkausweises können Sie einen Ersatz gegen eine Gebühr von 10 Euro beantragen.

Für den Online-Ersatzantrag benötigen Sie Zugangsdaten zu Ihrem aktuell gültigen oder zuletzt ausgestellten Bewohnerparkausweis. Die Zugangsdaten haben Sie bereits bei der Erstbeantragung über das neue Programm per E-Mail erhalten.

Das bisherige Antragsprogramm wird ab dem 20.04.2026 durch ein neues Programm abgelöst. Wenn Sie bisher noch keinen Antrag über das neue Programm gestellt haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Starten Sie den Online-Änderungsantrag.
  2. Klicken Sie auf der Antragsseite „Autorisierung“ auf „Zugangsdaten anfordern“.
  3. Wählen Sie im nächsten Schritt die Ausweis-Art „Bewohnerparkausweis“ aus.
  4. Geben Sie an, ob es sich bei Ihrem verlorenen Ausweis um einen gültigen Ausweis aus dem Altsystem handelt: 
    1. Wählen Sie „Ja, Ausweis Altsystem“, wenn Ihr Bewohnerparkausweis vor dem 20.04.2026 ausgestellt wurde. 
    2. Wählen Sie „Nein, Ausweis aus dem neuen Programm“, wenn Ihr Ausweis bereits über das neue Programm ausgestellt wurde. 
  5. Geben Sie die erforderlichen Angaben ein, damit Ihr Ausweis gefunden und die passenden Zugangsdaten verschickt werden können. Bitte hinterlegen Sie dabei Ihre bisherige Parkausweisnummer inklusive Leerzeichen. 
  6. Sie erhalten die Zugangsdaten innerhalb weniger Minuten an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse. 
  7. Starten Sie erneut den Änderungsantrag. Mit den erhaltenen Zugangsdaten können Sie sich nun einloggen und den Antrag online stellen. Wählen Sie hierzu im ersten Schritt „Verlustanzeige des Ausweises inkl. Ersatzausstellung“ aus.

Muss ich den Bewohnerparkausweis farbig ausdrucken?

Nein, der Bewohnerparkausweis ist grundsätzlich als Schwarz-Weiß-Dokument ausgelegt. Ein Farbiger Ausdruck ist daher nicht erforderlich.

Was mache ich, wenn ich keinen Drucker zu Hause habe? Wird mir der Parkausweis zugeschickt?

Der Bewohnerparkausweis wird nicht per Post verschickt. Wenn Sie keinen eigenen Drucker haben, können Sie den Parkausweis z. B. in einem Copyshop ausdrucken lassen oder jemanden aus Familie, Freundeskreis oder Bekanntenkreis darum bitten.

Welche Gebühren gelten seit dem 01. Dezember 2023?

Seit Dezember 2023 beträgt die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis mit einem Jahr Gültigkeit 200 Euro, für ein halbes Jahr 100 Euro (Rechtsverordnung zum Bewohnerparken).

Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Antragsberechtigt sind volljährige Bewohner*innen, deren alleinige oder überwiegend genutzte Wohnung in einem Bewohnerparkgebiet der Stadt Freiburg liegt und die dort ordnungsgemäß gemeldet sind.

Weitere Voraussetzung ist, dass weder eine Garage noch ein privater Stellplatz zur Verfügung steht. Das Kraftfahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen sein oder von dieser dauerhaft genutzt werden.

Was ist, wenn mein Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen ist?

In diesem Fall ist mit dem Antrag die dauerhafte Nutzung des Fahrzeugs durch eine Nutzungsüberlassungserklärung (15,8 KB) nachzuweisen.

Die Nutzungsüberlassungserklärung (15,8 KB) ist im Rahmen des Online-Antrags hochzuladen. Das entsprechende Formular steht hier zum Download bereit: Nutzungsüberlassungserklärung (15,8 KB)

Ich nutze verschiedene Fahrzeuge einer Carsharing-Organisation. Kann ich hierfür auch einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Mitglieder*innen einer Carsharing-Organisation sind ebenfalls antragsberechtigt.

Das Bewohnerparkrecht gilt dann nur für das Parken eines Carsharing-Fahrzeuges, das durch Aufkleber / Plaketten als solches gekennzeichnet ist.

Bei der Antragstellung ist eine Bescheinigung oder der Mitgliedsausweis der Carsharing-Organisation vorzulegen.

Können Gewerbetreibende bzw. Arbeitnehmer*innen einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Bei dem Bewohnerparkausweis handelt es sich um ein Parkvorrecht, das ausschließlich Bewohner*innen des Parkgebietes vorbehalten ist. Die Tatsache, dass Ihr Betrieb in einem Bewohnerparkgebiet liegt, reicht nicht aus, um einen Bewohnerparkausweis zu erhalten. Personen, deren Arbeitsstätte in einem Bewohnerparkgebiet liegt, gehören ebenfalls nicht zu dem Personenkreis, der einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises hat.

Ich nutze verschiedene Fahrzeuge im Wechsel (z.B. Geschäftsfahrzeug). Kann ich einen Bewohnerparkausweis mit mehreren Kennzeichen oder ohne Angabe der Kennzeichen erhalten?

Jede*r Bewohner*in erhält nur einen Bewohnerparkausweis. In begründeten Einzelfällen kann ein weiteres Kennzeichen in dem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden. Der Parkausweis darf dabei immer nur in einem der Fahrzeuge ausgelegt werden. Der Eintrag „wechselnde Fahrzeuge“ ist nur für Firmenfahrzeuge möglich. Für diesen Eintrag ist von der antragstellenden Person eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass sie wechselnde Firmenfahrzeuge nutzt.

Umzug innerhalb des Bewohnerparkgebietes – was muss ich beachten?

Wohnen Sie nach dem Umzug noch im gleichen Bewohnerparkgebiet, können Sie Ihren bisherigen Parkausweis wie gewohnt bis zum Ablauf innerhalb des entsprechenden Parkgebiets nutzen. Erst bei einer Verlängerung des Parkausweises müssen Sie die neue Adresse angeben.

Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet – was muss ich beachten?

In diesem Fall können Sie eine Änderung Ihres aktuellen Bewohnerparkausweises gegen eine Gebühr von 10 Euro beantragen.

Was ist bei einem Wegzug zu beachten?

Mit dem Wegzug aus einem Bewohnerparkgebiet wird Ihr Bewohnerparkausweis automatisch ungültig. Er ist nicht übertragbar. Die für die Ausstellung des Parkausweises gezahlte Gebühr wird nicht erstattet.

Fahrzeugwechsel – was muss ich beachten?

Wenn das bisherige Kennzeichen übernommen wird, ist nichts zu veranlassen. Bei einem Wechsel des Kennzeichens muss eine Änderung des Bewohnerparkausweises gegen eine Gebühr von 10 Euro veranlasst werden. Ob Sie Ihren bisherigen Parkausweis abgeben müssen, erfahren Sie bei der Frage: „Muss ich meinen bisherigen Bewohnerparkausweis abgeben, wenn ich das Fahrzeug wechsle oder in ein anderes Parkgebiet ziehe?“

Muss ich meinen bisherigen Bewohnerparkausweis abgeben, wenn ich das Fahrzeug wechsle oder in ein anderes Parkgebiet ziehe?

Im Standardfall drucken Sie Ihren neuen Bewohnerparkausweis selbst aus, daher ist keine Abgabe des alten Ausweises notwendig.

Für Ausnahmen, bei denen ein gesiegelter Ausweis ausgegeben wird, gilt weiterhin: Bei Fahrzeugwechsel oder Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet muss der bisherige Parkausweis abgegeben werden, bevor der neue Ausweis ausgestellt wird.

Ab dem 20.04.2026 wird der Bewohnerparkausweis selbst ausgedruckt. Wann erhalte ich dennoch ein gesiegeltes Exemplar?

Ein gesiegeltes Exemplar wird nur in besonderen Ausnahmefällen ausgestellt:

  • Wechselnde Firmenfahrzeuge: Wenn Sie regelmäßig verschiedene Firmenfahrzeuge nutzen.Mehrere Kennzeichen: Wenn Sie zwei Kennzeichen auf einem Bewohnerparkausweis hinterlegen möchten.
  • Carsharing-Fahrzeuge: Wenn Sie Mitglied einer Carsharing-Organisatin sind und regelmäßig Fahrzeuge einer Carsharing-Organisation nutzen.

Mein Name hat sich geändert. Muss ich meinen Bewohnerparkausweis ändern lassen?

Nein, bei einer Namensänderung ist eine Änderung des Bewohnerparkausweises nicht sofort erforderlich. Die neue Namensangabe wird bei der nächsten Verlängerung berücksichtigt – bitte geben Sie dann Ihren neuen Namen an.

Was muss ich tun, wenn ich ein Ersatzfahrzeug nutze?

Je nach Zeitraum, für dass das Ersatzfahrzeug notwendig ist, könnte es sinnvoll sein, einen Änderungsantrag des vorhandenen Bewohnerparkausweises zu stellen. Sollte das Ersatzfahrzeug nicht mehr benötigt werden, so ändern Sie Ihren Bewohnerparkausweis wieder auf Ihr ursprüngliches Fahrzeug ab.

Muss ich bei einem Kleinkraftrad oder Motorrad den Bewohnerparkausweis auslegen?

  • Zwei Kennzeichen auf dem Ausweis: Der Bewohnerparkausweis muss zwingend am Kleinkraftrad oder Motorrad angebracht werden, wenn damit geparkt wird.
  • Nur ein Kennzeichen eingetragen: Wenn nur das Versicherungskennzeichen auf dem Ausweis steht, ist das Anbringen des Ausweises nicht zwingend erforderlich.

Was passiert mit meinem Bewohnerparkausweis, wenn sich das Versicherungskennzeichen ändert?

Der Bewohnerparkausweis wird unabhängig von der Gültigkeit des Versicherungskennzeichens ausgestellt. Bei einem Kennzeichenwechsel ist eine Änderung des Ausweises erforderlich.

Muss ich bei einem Saisonkennzeichen etwas beachten?

Ja. Beantragen Sie den Bewohnerparkausweis erst ab Beginn der Gültigkeit Ihres Saisonkennzeichens. Der Ausweis kann direkt ab Beantragungszeitpunkt gültig werden, sofern Sie auch direkt die Bezahlung durchführen können.

Wo dürfen meine Besucher*innen, Kund*innen und Gäste parken?

Besucher*innen, Kund*innen und Gäste können auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum parken. Je nach Lage des Bewohnerparkgebietes gelten die Tarife der jeweiligen Parkgebührenzone.

In meinem Bewohnerparkgebiet fallen durch eine Baustelle Parkplätze weg. Wo darf ich parken?

Ein Bewohnerparkausweis gewährt keine Garantie auf einen Stellplatz. In der Regel kann keine Ausgleichsfläche angeboten werden.

Was kann ich tun, wenn ich wegen einer Baustelle nicht mehr an meinen privaten Stellplatz komme?

Wenn Ihr privater Stellplatz vorübergehend nicht erreichbar ist, kann für diese Zeit kein regulärer Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.

Stattdessen gibt es folgende Möglichkeiten:
  • Bei städtischen oder privaten Baustellen kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in Bewohnerparkgebieten bei der Verkehrsbehörde im Garten- und Tiefbauamt beantragt werden. Die Gültigkeit und Gebühren richten sich nach dem vorgelegten Nachweis über die Baustelle. Anträge können an vb@freiburg.de gesendet werden.

Ich finde nicht immer einen Parkplatz, warum werden so viele Bewohnerparkausweise ausgestellt?

Wer die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises erfüllt, erhält einen Parkausweis für das entsprechende Parkgebiet. Es ist also möglich, dass der Kreis der zur Benutzung der Parkplätze berechtigten Personen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze übersteigt. Der Bewohnerparkausweis beinhaltet daher keinen Rechtsanspruch auf einen freien Parkplatz.

Warum liegt meine Adresse nicht in einem Bewohnerparkgebiet, aber das Nachbarhaus oder die Häuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite?

Die Wohnadressen für die Bewohnerparkgebiete sind genau festgelegt. Es ist möglich, dass Ihre Wohnadresse direkt an ein Bewohnerparkgebiet angrenzt, jedoch nicht im Bewohnerparkgebiet liegt.

Ich muss bei der Beantragung meines Bewohnerparkausweises eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen. Was muss diese beinhalten?

Die Arbeitgeberbescheinigung muss namentlich auf die antragstellende Person ausgestellt sein und bestätigen, dass dieser wechselnde Firmenfahrzeuge zur beruflichen und privaten Nutzung zur Verfügung stehen. Es ist außerdem erforderlich, dass die Bescheinigung den Briefkopf oder den Stempel der Firma aufweist. Sie muss außerdem das Ausstellungsdatum enthalten und von der ausstellenden Person unterschrieben sein. Die Arbeitgeberbescheinigung darf bei Beantragung des Bewohnerparkausweises nicht älter als 4 Wochen sein.