Eine faire Chance auf bezahlbaren Wohnraum
Informationen für Mieter*innen

Um eine Wohnung im geförderten Wohnungsbau bekommen zu können, brauchen Mieter*innen einen Wohnberechtigungsschein. Wer nicht zu viel verdient und in Baden-Württemberg wohnt, kann diesen Schein ganz einfach online beim Amt für Soziales beantragen.
Online-Antrag Wohnberechtigungsschein
Haushaltseinkommen
Der Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hängt vom Haushaltseinkommen ab. Ausganglage ist ein maximales Brutto-Haushaltseinkommen von 60.350 Euro im Jahr für ein oder zwei Personen. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 9000 Euro je weitere Person.
Mehr Informationen zur Berechnung des Haushaltseinkommens gibt es auch in der baden-württembergischen Broschüre zum Wohnberechtigungsschein.
Rechenbeispiele
Grundlage: Maximal 60.350 Euro jährliches Bruttoeinkommen für Haushalte mit 1 oder 2 Personen, danach pro weitere Person 9.000 Euro mehr.
- Haushalt mit 1 oder 2 Personen: maximal 60.350 Euro Bruttoeinkommen im Jahr
- Haushalt mit 3 Personen: maximal 69.350 Euro Bruttoeinkommen im Jahr
- Haushalt mit 4 Personen: maximal 78.350 Euro Bruttoeinkommen im Jahr beziehungsweise 6.529 Euro im Monat
Wohnungsgröße
Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für eine bestimmte Wohnungsgröße. Die Wohnung muss von der Quadratmeterzahl und der Anzahl der Wohnräume her zum Haushalt passen. Für einen 1-Personenhaushalt darf die Wohnung bis zu 45 Quadratmeter groß sein. 15 Quadratmeter beziehungsweise ein Wohnraum kommen je weiterer Person dazu.
Sonderfall Barrierefreiheit
Bei barrierefreien Wohnungen, die eine Zusatzförderung für die Herstellung von Barrierefreiheit bekommen haben, aber nicht rollstuhlgerecht sind, bleibt die Anzahl der Wohnräume gleich, die Wohnfläche erhöht sich allerdings um 15 Quadratmeter, auch wenn die Person, die die Wohnung bezieht, nicht auf Barrierefreiheit angewiesen ist. Die Erhöhung gilt nicht für betreute und gleichzeitig barrierefreie Seniorenwohnungen, weil diese eh schon 15 Quadrameter größer sein dürfen.
Bei Alleinerziehende erhöht sich die Anzahl der Wohnräume - bei gleichbleibender Gesamtwohnfläche - um ein Zimmer für ein eigenes Schlafzimmer
Sonderfall Alleinerziehende
Rechenbeispiele
Grundlage: 45 Quadratmeter für die erste Person, 15 Quadratmeter bzw. ein Wohnraum mehr für jede weitere Person.
- Haushalt mit 1 Person: 45 Quadratmeter
- Haushalt mit 2 Personen: 60 Quadratmeter (= 45 m² + 15 m²) oder 2 Wohnräume
- Haushalt mit 4 Personen: 90 Quadratmeter (= 45 m² + 3 x 15 m²) oder 3 Wohnräume
Die angegebenen Wohnungsgrößen dürfen für jede Wohnung um bis zu fünf Quadratmeter überschritten werden.
Mehr Informationen
- Aktuelles Landeswohnraumförderprogramm
- Anpassung Landeswohnraumförderprogramm Einkommensgrenzen (83,2 KB) (Dezember 2025)
- Anpassung Landeswohnraumförderprogramm Finanzierungsmöglichkeiten (393,5 KB) (August 2023)
- Anpassung Landeswohnraumförderprogramm Baukosten (207,1 KB) (Januar 2023)
Geförderter Mietwohnungsbau
Geförderter Mietwohnungsbau ist einer der wichtigsten Bausteine für bezahlbaren Wohnraum. Die Miete kann durch das baden-württembergische Landeswohnraumförderprogramm (1,164 MB) bis zu 40 Jahre lang gesenkt werden. Sie liegt dann 20 bis 40 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. In neuen Quartieren wie Kleineschholz oder Dietenbach wird verstärkt mit geförderten Mietwohnungen bezahlbarer Wohnraum für alle Bürger*innen geschaffen.
Fragen und Antwort (FAQ)
Wie kann ich in eine geförderte Wohnung einziehen?
Sie benötigen zunächst einen Wohnberechtigungsschein. Voraussetzung ist, dass Sie und Ihre Haushaltsangehörigen die festgesetzten Einkommensgrenzen einhalten und ihr Lebensmittelpunkt dauerhaft in Baden-Württemberg ist. Der Wohnberechtigungsschein kann online beim Amt für Soziales beantragt werden.
Bekomme ich mit einem Wohnberechtigungsschein automatisch eine Wohnung?
Nein, leider nicht. Sie haben mit einem Wohnberechtigungsschein keinen Anspruch auf eine geförderte Mietwohnung. Sie sind nur berechtigt, einen Mietvertrag für eine geförderte Mietwohnung abzuschließen. Ob für eine Wohnung ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, erfahren Sie durch die Vermieter*innen.
Wie lange und wo ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein besitzt dabei eine Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr und kann in ganz Baden-Württemberg eingesetzt werden.
Kann ich den Wohnberechtigungsschein nur online beantragen?
Nein. Im Amt für Soziales liegen Anträge in Papierform aus und können auch dort direkt eingeworfen werden.
Wie sind geförderte Wohnungen ausgestattet?
Nein. Im Amt für Soziales liegen Anträge in Papierform aus und können auch dort direkt eingeworfen werden.
Wer beantwortet meine Fragen?
Bei Fragen zum allgemeinen Wohnberechtigungsschein hilft Ihnen gerne das Amt für Soziales, Abteilung Wohnen, E-Mail afs@freiburg.de) weiter.