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Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland

Immer mehr Freiburgerinnen und Freiburger wollen eingebürgert werden, das ist sehr erfreulich. Leider führen die vielen Anträge aktuell zu sehr langen Bearbeitungszeiten. Eine Einbürgerung dauert momentan mindestens eineinhalb Jahre, je nach Fall auch deutlich länger. Wir bedauern dies sehr.

Hier können Sie Ihren Antrag auf Einbürgerung stellen

Wo Sie Ihren Antrag stellen können, hängt von Ihrem Wohnort ab:

Wohnort im Ausland:
Deutsche Auslandsvertretung / Bundesverwaltungsamt.

Wohnort im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald:
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Ausländerbehörde/Fachgruppe Ordnungsrecht und Staatsbürgerschaft.

Wohnort in Freiburg:
Amt für Migration und Integration, Sachgebiet Staatsangehörigkeitsrecht, Abteilung für Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Leistungsrecht.

Sie brauchen keinen Termin, um Ihren Antrag einzureichen.

Hier können Sie auch:
  • eine Bestätigung über die Einbürgerung (72,8 KB) beantragen,
  • eine Negativbescheinigung beantragen,
  • einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen,
  • Ihren Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit erklären.

Laufende Verfahren

Wir können gut verstehen, dass Sie Informationen zu Ihrem Antrag wünschen. Wir bitten Sie dennoch, keine Nachfragen zum aktuellen Stand Ihres Antrags zu stellen. So können wir unsere Arbeitszeit nutzen, um Ihr Anliegen schneller zu lösen. Wenn wir Unterlagen von Ihnen brauchen oder Sie sehen müssen, melden wir uns aktiv bei Ihnen.

Wir bedauern die aktuelle Situation und bitten um Ihr Verständnis.

Wie kann ich mich einbürgern?

Stand: April 2026

Voraussetzungen für eine Einbürgerung

  • Sie halten sich seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland auf. Ihr Aufenthalt muss auf Dauer angelegt sein.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
  • Handlungsfähigkeit oder gesetzliche Vertretung liegt vor.
  • Sie haben ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung. Nicht ausreichend ist eine Aufenthaltserlaubnis nach den § 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
  • Wenn Sie bei der Einbürgerung mindestens 16 Jahre alt sind: Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes. Dies schließt auch die Erklärung gegen verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebungen, zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskriegs ein.
  • Sie finanzieren den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe). Der Bezug von Kindergeld steht der Einbürgerung grundsätzlich nicht entgegen.
  • Sie sind straffrei. Außer Betracht bleiben: Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz, Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen, Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurden. Nie außer Betracht bleiben Verurteilungen wegen einer rechtswidrigen antisemitischen, rassistischen oder sonstigen menschenverachtenden Tat.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Sie erfüllen die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens oder haben durch einen entsprechenden Schulbesuch oder Schulabschluss ausreichende Deutschkenntnisse erworben.
  • Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Sie können dies entweder durch einen erfolgreich absolvierten Einbürgerungstest oder das Abschlusszeugnis einer deutschen allgemeinbildenden Schule (mindestens Hauptschule) nachweisen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet weitergehende Informationen zum Einbürgerungstest an. Adressen und Termine der Volkshochschulen in Baden-Württemberg, an denen Sie den Einbürgerungstest ablegen können, finden Sie auf den Seiten der Volkshochschulen.
  • Sie akzeptieren die elementaren Grundsätze der in Deutschland geltenden gesellschaftlichen und rechtlichen Ordnung. Antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes.

Hinweis: Von diesen grundsätzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen gibt es viele Ausnahmen und Besonderheiten, die hier nicht dargestellt werden können.

Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen,

  • wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebungen verfolgen, unterstützen oder dies in der Vergangenheit getan haben und nicht glaubhaft machen können, dass Sie sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt haben,
  • wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen inhaltlich unrichtig sind,
  • bei bestehender Mehrehe,
  • wenn Ihr Verhalten zeigt, dass Sie die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachten.

Wichtig: Sie müssen in Freiburg wohnen, um die Einbürgerung beim Amt für Migration und Integration der Stadt Freiburg, Abteilung für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, zu beantragen.

Antragsformular und weitere Informationen

Einbürgerungsanträge können per Post oder per E-Mail gestellt werden. Ein Termin vor Antragstellung ist nicht nötig.

Bitte schicken Sie Ihren unterschriebenen Antrag im Original und alle anderen Unterlagen in Kopie an folgende Adresse: Amt für Migration und IntegrationSachgebiet StaatsangehörigkeitsrechtAbteilung für Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und LeistungsrechtBerliner Allee 179114 Freiburg
oder per E-Mail an einbuergerung@freiburg.de (Unterlagen als PDF-Datei)

Die Antragsformulare können trotz Gesetzesänderung weiterhin genutzt werden. Den Punkt "Vermeidung von Mehrstaatigkeit" können Sie beim Ausfüllen freilassen.

Wir sind bemüht, zeitnah überarbeitete Antragsformulare anzubieten.

Die notwendigen Unterlagen für die Abgabe der Bekenntnis- und Loyalitätserklärung finden Sie weiter unten bei "So geht es nach der Antragsabgabe weiter". Diese benötigen Sie erst im laufenden Einbürgerungsverfahren, sobald Sie einen Termin zur Abgabe der Erklärung von uns erhalten haben.

Diese Unterlagen müssen Sie per Post schicken:

Ab 16 Jahren: Antragsformular unterschrieben im Original, alle anderen erforderlichen Unterlagen in Kopie.

Die Unterlagen, die wir zusätzlich zur Prüfung benötigen, finden Sie oben auf dem "Merkblatt über die erforderlichen Unterlagen im Einbürgerungsverfahren".

Für die selbstständige Einbürgerung von Kindern unter 16 Jahren gibt es oben ein gesondertes Antragsformular sowie ein "Merkblatt über die notwendigen Unterlagen".

So geht es nach der Antragsabgabe weiter

Wir schicken Ihnen einen Termin, um vor Ort das "Merkblatt zur Verfassungstreue" sowie die "Bekenntnis- und Loyalitätserklärung" zu unterschreiben.

Hier als PDF-Datei herunterladen:

Bitte lesen Sie beide Dukumente durch und bringen sie ausgedruckt zum Termin mit.

Falls wir vorab weitere Unterlagen benötigen, melden wir und bei Ihnen.

Kosten

Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro pro Person, für ein minderjähriges Kind ohne eigene Einkünfte 51 Euro, wenn es zusammen mit den Eltern eingebürgert wird. Mit Vollenden des 18. Lebensjahres im laufenden Verfahren wird die volle Gebühr fällig.

Bei einer selbstständigen Einbürgerung von Minderjährigen wird die volle Gebühr in Höhe von 255 Euro fällig.

Die Gebühr wird im Voraus bei Antragstellung erhoben.

Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls weitere Kosten entstehen können für das Deutschzertifikat, den Einbürgerungstest und das Entlassungsverfahren aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit. Auch die Kosten für die Ausstellung von deutschen Ausweispapieren sind nicht in der Einbürgerungsgebühr enthalten.

Voraussetzungen zur Einbürgerung prüfen

Mit dem "Quick-Check zur Einbürgerung" auf dem Bayern Portal des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales können Sie vorab unverbindlich die Voraussetzungen für eine Einbürgerung prüfen.

Bitte beachten Sie,

  • dass hierdurch kein Antrag gestellt wird und die endgültige Prüfung der Voraussetzungen erst nach Antragstellung durch die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde erfolgt,
  • dass der Quick-Check nur die grundlegenden Voraussetzungen abprüft und nicht auf den individuellen Fall eingeht. Es ist daher möglich, dass trotz positivem Ergebnis beim Quick-Check eine Einbürgerung in Ihrem Fall nicht oder noch nicht möglich ist.

Falls Sie darüber hinaus Unterstützung bei der Antragsstellung brauchen, wenden Sie sich bitte an eine der Migrationsberatungsstellen in Freiburg: migrationsberatung-freiburg.de

Kontakt

Amt für Migration und Integration

Sachgebiet Staatsangehörigkeitsrecht
Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Leistungsrecht
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Telefon: 0761 201-8080
Fax: 0761 201-6495
E-Mail: einbuergerung@freiburg.de

Foto: Pradeep-Thomas-Thundiyil/istock.com