Home Umwelt und Natur Umweltschutz Gewässerschutz Abwässer richtig entsorgen

Entwässerungssysteme

Abwässer richtig entsorgen

Gully in den Wasser abläuft
Keine Schmutz- oder Abwässer in Gullys, Hofabläufen oder Straßenrinnen entsorgen. (Foto: sankai/istockphoto.com)

Immer wieder kommt es zu Verschmutzungen von Freiburger Flüssen und Bächen, die teilweise auch zum Fischsterben führen. Deshalb appelliert das Umweltschutzamt, mit Schmutz und Abwässern sorgfältig umzugehen.

In Freiburg gibt es zwei Entwässerungssysteme

Zum einen das Mischwassersystem, bei dem sämtliche Abwässer, also Schmutz- und Regenwasser (Niederschlagswasser), gemeinsam zur Kläranlage nach Forchheim geleitet werden.

Große Teile Freiburgs (die Tuniberg Gemeinden, Kappel, Ebnet, Littenweiler, Hochdorf einschl. Industriegebebiet Hochdorf und Benzhausen, Landwasser, Industriegebiet Nord, Zähringen, Teile von Herdern, Günterstal, Vauban, St. Georgen, Gewerbegebiet Süd, Gewerbegebiet Haid, Gewerbegebiet Lehen, Rieselfeld, Weingarten, Teile von Betzenhausen und Haslach) entwässern im Trennsystem, hier sind getrennte Kanäle für Regenwasser und Schmutzwasser vorhanden.

Abwasser, welches über Regenfallrohre, Straßenrinnen und -einläufe („Gullys“) und Hofabläufe abgeleitet wird, gelangt in diesen Gebieten durch den öffentlichen Regenwasserkanal direkt in das nächstgelegene Oberflächengewässer.

Vorsicht

Viele bestehende Hofabläufe / Bodeneinläufe / Regenfallrohre sind nicht ans Kanalnetz angeschlossen, sondern versickern direkt in den Untergrund. Vor dem Einleiten in diese Abläufe ist daher zu prüfen, ob und wo diese angeschlossen sind.

Keine Schmutz- oder Abwässer in Gullys und Straßenrinnen

Deshalb appelliert das Umweltschutzamt, grundsätzlich keine Schmutz- oder Abwässer (Farbreste, Putzeimerwasser usw.) in Gullys, Hofabläufen oder Straßenrinnen zu "entsorgen" sowie die Autowäsche nicht im privaten Hof zu erledigen.

Auch Wasser aus Swimmingpools, das mit Chlor oder anderen Chemikalien versetzt wurde, muss ebenfalls unbedingt über die Schmutzwasserkanalisation entsorgt werden. Das Wasser darf auch nicht versickern oder in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden. Denn schon geringe Mengen an Algiziden oder Bioziden können sich schädlich auf die (Grund-)wasserqualität auswirken und die Fischbestände bedrohen. Soll das Poolwasser abgelassen werden, muss man es also mit einer Pumpe in die Toilette oder einen anderen Hausabfluss befördern.

Autowäsche - was ist erlaubt, was nicht?

Was ist erlaubt?

Das Abreiben des Fahrzeuges (mit einem Schwamm) mit klarem Wasser ohne Zusatz von Reinigungsmitteln sowie das Abspritzen mit einem Schlauch (als Regenersatz) ist erlaubt.

Was ist nicht erlaubt?

Die Fahrzeugreinigung mit Reinigungsmitteln (gilt auch für umweltfreundliche Mittel!) oder einem modernen Hochdruckreinigungsgerät ist verboten.

Warum ist das so?

Die Reinigungsmittel sowie Ölreste und Bremsstaub werden mit abgespült. Hierbei handelt es sich um wassergefährdende Stoffe.

Freiburg wird zum größten Teil im sogenannten Trennsystem entwässert. Das bedeutet, dass sämtliche Stoffe, die in Straßengullys, Regen- oder Straßenrinnen oder Hofeinläufe eingebracht werden, in kürzester Zeit direkt in ein Oberflächengewässer gelangen.

Unser Rat!

Für die Umwelt ist es am besten, wenn Sie die speziell ausgerüsteten Selbstwaschplätze oder eine Autowaschanlage nutzen. Diese sind an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. Das Schmutzwasser wird der zentralen Kläranlage in Forchheim zugeführt. Ölabscheider halten vorher die abgewaschenen Öle und Fette zurück und entlasten dadurch die Abwasserreinigung.

Außerdem ist der Wasserverbrauch hier gegenüber der Autowäsche mit dem Gartenschlauch wesentlich geringer. Optimal ist es, wenn die Waschanlage über eine Wiederaufbereitungsanlage für das Schmutzwasser verfügt, hier können mehr als 80 % des Wassers wiederverwendet werden.

Gesetzliche Grundlagen

Nach § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes ist jedermann verpflichtet, Gewässerverunreinigungen zu vermeiden. Außerdem ist gem. § 7 der Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen mit Reinigungsmitteln auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. § 6 der Rechtsverordnung zum Schutz der Dreisam und anderer öffentlicher Gewässer einschließlich der Uferbereiche in der Stadt Freiburg verbietet das Waschen von Fahrzeugen an öffentlichen Gewässern.

Konsequenzen

Jede Gewässerverschmutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Darüber hinaus ist ggf. der Straftatbestand gem. §324 des Strafgesetzbuches erfüllt.

Entsorgung von Wasser aus Swimming-Pools

Befüllung

Grundstücke, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, müssen ihren gesamten Wasserbedarf aus der gemeindlichen Wasserversorgung decken (Anschluss- und Benutzungszwang).

Pools bzw. Schwimmbecken sind daher über das Trinkwassernetz mit Frischwasser zu befüllen. Ein Befüllen mit Grundwasser oder Oberflächenwasser ist nicht zulässig.
Ein Verstoß gegen den Anschluss- und Benutzungszwang stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Entleerung

Poolwasser ist grundsätzlich über die Schmutzwasserkanalisation zu entsorgen.

Länger stehendes Poolwasser in fest installierten Swimmingpools wurde in der Regel mit Chemikalien behandelt: Um bedenkenlos baden zu können, werden Chlor aber auch Algizide oder bakterientötende Mittel zugesetzt. Bereits geringe Mengen an Algiziden oder Bioziden wirken sich schädlich auf die Qualität des Grundwassers bzw. der Oberflächengewässer aus.

Es ist daher nicht erlaubt, chemisch behandeltes Poolwasser zu versickern oder in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Dieses Wasser muss immer in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Nur so kann eine Verunreinigung des Grundwassers bzw. der Oberflächengewässer sicher ausgeschlossen werden.

Hinweise für Schwimm- und Planschbecken in Kleingärten

Das Aufstellen von Pools bzw. Schwimm- und Badebecken in den Kleingärten ist gemäß der geltenden Kleingartenordnung für städtische Zeitgärten der Stadt Freiburg ausdrücklich nicht erlaubt.

An heißen Sommertagen können aber Gartenduschen und kleine tragbare Planschbecken mit einer maximalen Wassertiefe von 39 cm zur Abkühlung und zum Wohlergehen in der Kleingartenparzelle beitragen.

Zur Befüllung der Planschbecken darf bei ausreichendem Wasserstand in geringen Mengen Wasser aus Oberflächengewässern mittels Schöpfgefäßen oder dem Grundwasser mit Handschwengelpumpen entnommen werden. Die Verwendung von Elektro- oder Motorpumpen zur Wasserentnahme ist nicht gestattet. Außerdem ist die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern in Niedrigwasserzeiten (Dreisam-Pegelstand unter 42 cm) komplett verboten. Der Pegelstand kann über 0761/65049 abgerufen werden.

Wo melde ich Gewässerverschmutzungen / tote Fische?

Wenn Sie eine Gewässerverschmutzung oder sogar tote Fische feststellen, melden Sie dies bitte schnellstmöglich an eine der folgenden Stellen:

Kontakt

Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon (Sekretariat) +49 761 2016101
Fax +49 761 2016199