Leitfaden
Bodengebundene Fassadenbegrünung
an der Grenze von öffentlichem Raum und privater Fassade

Fassadenbegrünungen tragen wesentlich zu einer klimaangepassten und lebenswerten Stadt bei. Sie wirken wie natürliche Klimaanlagen: Begrünte Wände spenden Schatten, verhindern eine übermäßige Aufheizung der Gebäude und kühlen die Umgebung durch Verdunstung. Sie filtern zudem Feinstaub und verbessern die Luftqualität. Begrünte Fassaden bieten Lebensräume für Insekten und Vögel und tragen damit zur Förderung der Biodiversität bei. Gerade in der dicht bebauten Freiburger Innenstadt, wo kaum Platz für klassische Begrünungsmaßnahmen wie Straßenbäume besteht, werten sie das Stadtbild erheblich auf und verbessern die Aufenthaltsqualität.
Größe der Pflanzgrube
Damit sich die Pflanzen gesund entwickeln können, ist ein möglichst große Pflanzgrube wichtig. Als Richtwert gelten etwa 200 Liter Mindest-Erdvolumen, was zum Beispiel den Maßen 50 cm × 50 cm × 80 cm (Breite × Länge × Tiefe) entspricht. Die genauen Maße werden im Rahmen der Planung festgelegt und im Vertrag dokumentiert, da sie von den örtlichen Gegebenheiten abhängen.
Ausreichende Gehwegbreite erhalten
Nach Herstellung von Pflanzgrube und Rankgerüst muss eine ausreichende Gehwegbreite erhalten bleiben, um die Barrierefreiheit und eine sichere Nutzung zu gewährleisten. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
Rankhilfen nutzen
Die Bauweise der Rankhilfen richtet sich nach der Kletterstrategie der Pflanzen. Selbstklimmer wie Efeu oder wilder Wein brauchen keine Rankhilfe. Blauregen (Wisteria) als Schlingpflanze benötigt ausschließlich senkrechte Streben. Horizontale oder kreuzende Elemente sind bei Arten wie Clematis oder Geißblatt notwendig. Das Rankgerüst muss so ausgelegt sein, dass es sowohl Windlasten als auch dem Gewicht ausgewachsener Pflanzen standhält. Für die Planung und statische Berechnung sollte ein Planungsbüro hinzugezogen werden.
Geeignete Pflanzenarten auswählen
Grundsätzlich eignen sich viele Kletterpflanzen für die Begrünung der Fassade. Eine vollständige Liste geeigneter Kletterpflanzen und Empfehlungen bekommen Sie über die Beratungsangebote vom städtischen Förderprogramm GebäudeGrün hoch³ oder über ein von Ihnen beauftragtes Planungsbüro. Arten mit Stacheln oder Dornen sind nicht geeignet, wenn die Pflanzen im öffentlichen Verkehrsraum wachsen.
Denkmalschutz mitdenken
Viele Gebäude in der Freiburger Innenstadt und in einzelnen Stadtteilen stehen unter Denkmalschutz. Für diese Fassaden ist eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde zwingend erforderlich. Das Garten- und Tiefbauamt unterstützt Eigentümer*innen bei der Antragstellung und der Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
Leitungen im Boden prüfen
Bevor eine Pflanzgrube hergestellt wird, prüft die Stadt Freiburg, ob im Untergrund Versorgungsleitungen wie Gas-, Wasser-, Strom- oder Telekommunikationsleitungen verlaufen. Es gelten Mindestabstände, die je nach Leitungstyp unterschiedlich sind. Die Stadt informiert Eigentümer*innen, welche Möglichkeiten am konkreten Standort bestehen.
Der Ablauf – was kommt auf mich zu?
- Die Nutzung des öffentlichen Raums für die Pflanzgrube ist gebührenfrei.
- Der gesamte Ablauf, von Antrag über Prüfung bis Umsetzung, ist transparent gestaltet und wird von einer festen Ansprechperson im Garten- und Tiefbauamt begleitet.
- Über das Programm Gebäudegrün hoch³ können Fördermittel für Umsetzung und Planung beantragt werden.
- In der Altstadt übernimmt die Stadt zusätzliche Leistungen wie das Herstellen der Pflanzgrube und die Pflege (mehr dazu hier).
Standardverfahren
*ggf. förderfähig über das städtische Förderprogramm Gebäudegrün hoch³
Spezialfall Altstadt – „Gässle-Grenze“
In der Innenstadt (innerhalb der "Gässle-Grenze") gibt es eine gesonderte Unterstützung.
- dort auf Grund der baulichen Situation kaum Raum für klassische Begrünung durch Straßenbäume besteht.
- der öffentliche Raum überwiegend mit kleinteiligem Rheinkieselpflaster gestaltet ist, dessen Bearbeitung Fachpersonal erfordert.
- die Maßnahme (wie z.B. in der Rathausgasse) im Rahmen der städtebaulichen Aufwertung durchgeführt wird.
- der touristische Wert der Innenstadt durch gezielte Begrünung gesteigert werden soll.
- die Altstadt ein besonders sensibler Raum mit erhöhtem Abstimmungsbedarf ist.
*ggf. förderfähig über das städtische Förderprogramm Gebäudegrün hoch³
**im Rahmen der Kampagne Grünoasen; geplante Laufzeit der Kampagne 2025 bis 2029, bei Verlängerung kann die Stadt auch über den Zeitraum hinaus die Herstellung der Pflanzgrube samt Pflanzung und Entwicklungspflege übernehmen
Beratung und Förderung: Gebäudegrün hoch³
Für die Planung und Umsetzung einer Fassadenbegrünung ist es wichtig, frühzeitig Fachleute einzubinden. Ein Planungsbüro oder eine Fachfirma kann die Trag- und Windlast der Pflanzen berechnen, geeignete Rankhilfen dimensionieren und eine sichere Befestigung an der Fassade planen.
Das städtische Förderprogramm Gebäudegrün hoch³ unterstützt Eigentümer*innen sowohl finanziell als auch beratend. Gefördert werden können u. a. die Herstellung der Pflanzgrube, Rankhilfen, die Pflanzungen aber auch die Planung. Die Fördersätze werden regelmäßig angepasst; aktuelle Informationen und Antragsformulare unter www.freiburg.de/gg3.
Hintergrund
Warum behandelt dieser Leitfaden nur bodengebundene Begrünung?
Dieser Leitfaden bezieht sich ausschließlich auf Begrünungen, deren Wurzelraum im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel auf Gehwegen, liegt. In solchen Fällen ist eine Abstimmung zwischen der Stadt Freiburg und den jeweiligen Eigentümer*innen notwendig.
Wandgebundene Systeme oder Pflanzungen, die vollständig auf privatem Grund liegen, fallen nicht unter dieses Verfahren.
Bodengebunden oder wandgebunden – was ist der Unterschied?
- Bei der wandgebundenen Begrünung wachsen die Pflanzen in Substratmatten oder Kästen direkt an der Wand.
- Bei der bodengebundenen Begrünung wachsen die Pflanzen aus einer Pflanzgrube im Boden und werden durch Rankhilfen an der Fassade in die Höhe geleitet.
Es ist auch möglich, beide Systeme zu kombinieren.
Benötigte Anlagen/Angaben zum formlosen Antrag per E-Mail
- Genaue Adresse
- Kontaktdaten Antragssteller*in, Eigentumsnachweis (GB-Eintrag)
- Foto der Straßenfassade oder Lageplan mit Markierung der Pflanzstelle und Angabe/Wunsch zur Pflanzenart
- Angestrebtes Datum der Maßnahmendurchführung
- Fällt das Gebäude unter Denkmalschutz, ist eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen