Wohngeld

Wohngeld ist eine Unterstützungsleistung für Haushalte mit geringem Einkommen. Es gibt Wohngeld als Zuschuss zur Miete für Mieter*innen und als Lastenzuschuss für Eigentümer*innen von selbst genutztem Wohnraum.

Wohngeld ist eine Unterstützungsleistung für Haushalte mit geringem Einkommen. Es gibt Wohngeld als Zuschuss zur Miete für Mieter*innen und als Lastenzuschuss für Eigentümer*innen von selbst genutztem Wohnraum.
Der Wohngeldrechner des Bundes gibt einen ersten Anhaltspunkt, ob ein Anspruch bestehen könnte.
Beachten Sie hierzu bitte, dass es sich um eine erste Orientierung handelt und eine rechtsverbindliche Auskunft erst nach Überprüfung der vollständigen Antragsunterlagen durch die Wohngeldbehörde erteilt werden kann.
Prüfen Sie vorab einen möglichen Wohngeldanspruch:
Checkliste durchgehen und zutreffende Unterlagen sammeln
Sie möchten jetzt Wohngeld beantragen, bekommen aber einzelne Unterlagen erst im nächsten Monat? Stellen Sie einen formlosen Wohngeldantrag zur Fristenwahrung.
Ihnen liegen alle Unterlagen vor? Scannen Sie die Unterlagen und halten Sie sie digital bereit.
Nun können Sie den Antrag online stellen und die Unterlagen vollständig hochladen..
Im Anschluss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Wohngeldstelle beginnt mit der Bearbeitung.
Aktuell besteht im der Abteilung Wohngeld und Wohnberechtigungsschein ein sehr hohes Antragsaufkommen. Dies führt zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Wir bitten, dies zu entschuldigen!
Liegen die Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie einen Bescheid auf dem Postweg. Im Bescheid ist angegeben, ob Sie Wohngeld erhalten und in welcher Höhe.
Benötigt die Wohngeldstelle weitere Angaben oder Unterlagen, stellt sie telefonische Rückfragen oder übersendet ein Mitwirkungsschreiben. Reichen Sie fehlende Unterlagen online nach, damit die Wohngeldstelle die Bearbeitung fortsetzen und abschließen kann.
Für die Beantragung von Wohngeld sind in Abhängigkeit von Ihrer individuellen Situation in der Regel folgende Unterlagen / Nachweise notwendig.
Bitte die Nachweise aller zutreffenden Einnahmearten beifügen:
Erwerbstätigkeit:
Rente:
Immobilieneigentum:
Leistungsbezug:
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit:
Kindes- oder Ehegattenunterhalt / Unterhaltsvorschuss / Unterhaltsanspruch:
Stipendien / BAföG / Leistungen bei Ausbildung / Studienkredit:
Weitere Leistungsansprüche:
Zinsen / Dividenden:
Veranlagung zur Einkommenssteuer:
z.B. bei erhöhten Werbungs- und Kinderbetreuungskosten:
Schwerbehinderung / Pflegegrad:
Kind(er):
Private / freiwillige Krankenversicherung / Lebensversicherung:
Ehrenamtliche Tätigkeit:
Wohngeld hier erstmalig beantragen;
Wohngeld hier erstmalig beantragen:
Die Sozialberatung bietet konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht bei Fragen beratend zur Seite.
Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.
Stellen Sie einen Weiterleistungsantrag!
Stellen Sie einen Weiterleistungsantrag!
Stellen Sie hier einen Erhöhungs- bzw. Überprüfungsantrag
Stellen Sie hier einen formlosen Wohngeldantrag zur Fristenwahrung.
Sie erhalten das Wohngeld rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag oder der formlose Antrag gestellt wurde.
Sobald Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen digital abgeschickt haben, prüft die Wohngeldstelle diesen.
Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Erst dann kann die Wohngeldstelle Ihren Antrag bearbeiten. Wenn Unterlagen fehlen, setzt sich die Wohngeldstelle mit Ihnen in Verbindung. Die Angabe Ihrer Telefonnummer hilft, Fragen auf kurzem Wege zu klären.
Wenn Sie Wohngeld erhalten, haben Sie Anspruch auf Vergünstigungen und Erstattungen bei Mobilität, Bildung und Kinderbetreuung:
Vergünstigungen für das Deutschlandticket
Gutscheine zum Beispiel für Schulausflüge, Nachhilfe oder für Musik-, Sport- und Spielangebote
Erstattung des Elternbeitrags in Kindertageseinrichtungen
Vergünstigungen und freie Eintritte bei zahlreichen Einrichtungen und Veranstaltungen
Amt für Soziales (AfS)
Fahnenbergplatz 4
wohngeld@freiburg.de
Hotline: 201-5480
telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr
Weitere Infos im Behördenwegweiser A-Z
Wichtig: Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich. Termine können nur 4 Wochen im Voraus gebucht werden. Sollten keine Termine gebucht werden können, sind diese aktuell alle vergeben.
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Thema Wohngeld
Informationen zum Wohngeld-Plus-Gesetz:
Das Wohngeld-Plus-Gesetz wurde am 8. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es trat zum 1. Januar 2023 in Kraft: www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus-gesetz
Foto: shih-wei /istockphoto.com