Die Landesregierung hat ein neues Nichtraucherschutzgesetz beschlossen
Insbesondere Kinder, Jugendliche und weitere vulnerable Gruppen sollen dadurch besser vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden. Es ist seit dem 1. Juni 2026 in Kraft. Nun darf an Straßenbahn- und Bushaltestellen nicht mehr geraucht werden.
Auch auf dem Freiburger Mundenhof ist das Rauchen verboten. Ebenso auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen und in Freibädern, wo das Rauchen bereits durch die Hausordnungen untersagt war. Die neuen Regelungen gelten auch für E-Zigaretten und Tabakerhitzer. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen. Ausgenommen sind deutlich erkennbare Raucherbereiche.