Dokumente, Gebühren und Online‑Dienste
Kfz-Zulassung, Abmeldung und Kennzeichen
Kurz und übersichtlich: Die wichtigsten Dienstleistungen auf einen Blick.
Kurz und übersichtlich: Die wichtigsten Dienstleistungen auf einen Blick.
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Im Online-Verfahren können Sie Ihr Fahrzeug direkt online zulassen, wiederzulassen, ummelden oder eine Adressänderung durchführen.
Mit Ihrem über i-Kfz zugelassenen Fahrzeug können Sie direkt am Straßenverkehr teilnehmen. Zudem sind die Gebühren im Vergleich zu den Dienstleistungen vor Ort deutlich abgesenkt.

Gebühr vor Ort
Fahrzeug aus dem Stadtkreis
mit Kennzeichenbeibehaltung 24,80 Euro
mit Kennzeichenwechsel 26,80 Euro
Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk
mit Kennzeichenbeibehaltung 23,90 Euro
mit Kennzeichenwechsel 27,70 Euro
Gebühr online:
Fahrzeug aus dem Stadtkreis
mit Kennzeichenbeibehaltung 10,40 Euro
mit Kennzeichenwechsel 12,40 Euro
Gebühr vor Ort
mit Kennzeichenbeibehaltung 23,90 Euro
mit Kennzeichenwechsel 27,70 Euro
Gebühr online
mit Kennzeichenbeibehaltung 9,90 Euro
mit Kennzeichenwechsel 12,10 Euro
Gebühren
30,60 Euro
Nur vor Ort möglich
Gebühr vor Ort
17,40 Euro
Gebühr online
3,30 Euro
besteht für das Fahrzeug keine gültige HU, dürfen nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle (TÜV, DEKRA etc.) im Zulassungsbezirk durchgeführt werden. Erhält das Fahrzeug keine gültige HU, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden.
Gebühr
13,70 Euro
Nur vor Ort möglich
Gebühr
35,20 Euro
Nur vor Ort möglich
Gebühr vor Ort
12,60 Euro
Gebühr Online
4,30 Euro
Gebühr
12,60 Euro
Nur vor Ort möglich
Gebühren vor Ort
Ab 12,60 Euro
Gebühr online
Ab 12,60 Euro
Gebühr
55 Euro + 30,10 Euro Neuausstellung
Nur vor Ort möglich
Gebühren
30,60 Euro
Nur vor Ort möglich
Gebühr
2,60 Euro (Grundgebühr f. Abstempelung)
1,00 Euro je Zulassungsplakette
evtl. 0,50 Euro für HU-Plakette
Nur vor Ort möglich
Manche Anliegen erfordern das persönliche Erscheinen bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Dafür benötigen Sie einen Termin:
Foto: MStudioImages/istock.com